EU-Taxonomie

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Die Taxonomie-Verordnung ist ein zentraler Bestandteil des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen. Ziel des Aktionsplans ist es, die Finanzströme in nachhaltigere Aktivitäten umzulenken, um so die Transformation der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit finanzieren zu können. Die Taxonomie soll als einheitliches Klassifikationssystem genau definieren, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig deklariert werden können und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen. Damit soll ein einheitliches Verständnis geschaffen sowie Greenwashing verhindert werden. Nachhaltige Finanzprodukte und Unternehmen sollen so für Anleger*innen stärker in den Fokus rücken.

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