Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

« Back to Glossary Index

Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) wurde am 21. Dezember 2016 im Bundeskabinett verabschiedet. Ziel des Plans ist die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (engl.: UN Guiding Principles on Businessand Human Rights) und speziell die Verbesserung der menschenrechtlichen Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten in Deutschland und weltweit. Der Ausarbeitung des NAP lag ein zweijähriger Konsultationsprozess mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik zugrunde. Beteiligt waren neben dem Auswärtigen Amt (AA), welches die Federführung übernahm, auch das Bundesministerium für Arbeit undS oziales (BMAS), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), da sBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). 

« Zurück zum Glossar

Related Posts