CSR-Berichtspflicht

« Back to Glossary Index

In Deutschland herrscht für große Unternehmen die Pflicht einer jährlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dies gilt für sogenannte “public interest entities”; konkret kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmer*innen. Die Pflicht trat in Deutschland 2017 mit dem CSR-RUG (CSR-Richtlinienumsetzungsgesetz) in Kraft und bildet damit die Umsetzung der 2014 verabschiedeten EU-Richtlinie.

Zur Umsetzung der Berichtspflicht muss kein anerkanntes Regelwerk wie der DNK oder der der SRS des GRI angewandt werden, jedoch erleichtert die Anwendung die rechtssichere Umsetzung des Gesetztes für die meisten Unternehmen.

Veröffentlichung des Bundestages: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw10-de-berichtspflichten-unternehmen-csr-493972

« Zurück zum Glossar

Related Posts